§ 16 EStG 1972
§ 27 EStG 1972
Weder der Betrag eines hingegebenen (Gesellschafter-)Darlehens noch jener aus dem Titel des Erwerbes einer echten stillen Beteiligung stellen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar. In Frage käme der Werbungskostenabzug abstrakt aus dem Titel einer Verlustzuweisung iHd Einlage.