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EStG 1972 (1988) §§ 16, 27; KStG 1966 (1988) § 8: Weder die Darlehenshingabe noch der Erwerb einer echten stillen Beteiligung stellen Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 297 Heft 10 v. 15.5.1998

§ 16 EStG 1972

§ 27 EStG 1972

Weder der Betrag eines hingegebenen (Gesellschafter-)Darlehens noch jener aus dem Titel des Erwerbes einer echten stillen Beteiligung stellen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar. In Frage käme der Werbungskostenabzug abstrakt aus dem Titel einer Verlustzuweisung iHd Einlage.

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