durch die Vorschreibung von Ankündigungsabgabe nach dem Tir AnkündigungssteuerG für Rundfunkwerbung; kein Verstoß gegen Art 33 der Sechsten MWSt-RL
§ 3 Tir AnkündigungssteuerG 1975 LGBl 28
durch die Vorschreibung von Ankündigungsabgabe nach dem Tir AnkündigungssteuerG für Rundfunkwerbung; kein Verstoß gegen Art 33 der Sechsten MWSt-RL
§ 3 Tir AnkündigungssteuerG 1975 LGBl 28