§ 9 Abs 1 Nö KanalG 1977 idF LGBl 8230-2
§ 12 Abs 1 Nö KanalG 1977 idF LGBl 8230-2
Für den Abgabentatbestand nach § 12 Abs 1 erster Halbsatz Nö KanalG 1977 (Bauführung auf einer im Verpflichtungsbereich eines öffentlichen Kanals gelegenen Liegenschaft) kommt es auf die tatsächliche Herstellung des Kanalanschlusses und dessen Benützung nicht an (hier: Anschlussverpflichtung gem § 56 Abs 4 Nö BauO 1976, weil ein Abzweiger vom Kanalstrang bis zur Liegenschaftsgrenze hergestellt wurde).