Niederösterreichische LAO § 70 Abs 2, §§ 76, 151 (BAO § 93 Abs 2, §§ 101, 199): Die Miteigentümer einer Liegenschaft sind nicht zur Erhebung einer Berufung gegen einen an „und Mitbesitzer“ adressierten Bescheid legitimiert,
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 176 Heft 7 v. 1.4.1997
weil sie mangels hinreichend bestimmter Bezeichnung nicht Bescheidadressaten waren