wenn der tatsächlich geschlossene Vergleich nichts über die Beendigung des Bestandvertrages sagt; Unbeachtlichkeit der zum Vergleichsabschluß führenden Besprechungen
§ 9 Abs 2 GEG
wenn der tatsächlich geschlossene Vergleich nichts über die Beendigung des Bestandvertrages sagt; Unbeachtlichkeit der zum Vergleichsabschluß führenden Besprechungen
§ 9 Abs 2 GEG