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BAO § 236 Abs 1: Keine sachliche Unbilligkeit des Säumniszuschlages, wenn das Guthaben aus einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung erst zwanzig Tage nach deren Einreichung festgesetzt und antragsgemäß überrechnet wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 163 Heft 7 v. 1.4.1997

§ 236 Abs 1 BAO:

Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim StPfl führt.

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