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EStG § 68 Abs 1 und 2: Im Rahmen des Urlaubsentgelts an Dienstnehmer gezahlte Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden sind nicht steuerfrei, weil während des Urlaubs diese steuerlich begünstigten Leistungen nicht erbracht werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 159 Heft 7 v. 1.4.1997

§ 68 Abs 1 und 4 EStG 1972

§ 68 Abs 1, 2 und 7 EStG 1988

Wenn ein Dienstnehmer im Urlaub die durch § 68 Abs 1 und 2 EStG 1988 und § 68 Abs 1 EStG 1972 steuerlich begünstigten Leistungen nicht erbringt, ist die in diesen Gesetzesstellen normierte Steuerbefreiung für Bestandteile des Urlaubsentgeltes nicht anwendbar.

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