EStG § 6; BAO §§ 19, 209 Abs 1: Die Forderung aus einer Geschäftsführungstätigkeit ist unabhängig von der Rechnungslegung zu bilanzieren bzw als Übergangsgewinn anzusetzen; Verjährungsunterbrechung durch Prüfungsauftrag und anschließende abgabenbehördliche Prüfung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 154 Heft 7 v. 1.4.1997