EStG § 2 Abs 2; UStG § 2 Abs 5 Z 2: Eine wesentliche Erhöhung der Nächtigungspreise ist eine Änderung der Bewirtschaftungsart, die das Vorliegen eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes bedingt
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 149 Heft 7 v. 1.4.1997