§ 13 Abs 3 Vlbg KanalisationsG, LGBl 1989/5
Der Abgabenanspruch gem § 13 Abs 3 Vlbg KanalisationsG entsteht allein durch die Tatsache der Betriebsfertigstellung des Sammelkanals. Auf rechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen (wie Rechtskraft der wasserrechtlichen Bewilligung oder das Vorliegen einer Betriebsbewilligung) stellt das Gesetz nicht ab.