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UStG § 11 Abs 1 Z 1, § 12: Die Angabe einer falschen Adresse des liefernden Unternehmers schließt den Vorsteuerabzug aus; keine Heilung durch die nachträgliche Angabe der Adresse eines Nachtragsliquidators

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 131 Heft 6 v. 15.3.1997

§ 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972

§ 12 UStG 1972

1. In einer Rechnung iSd § 11 UStG 1972 muss neben dem richtigen Namen auch die richtige Adresse des liefernden (leistenden) Unternehmers angegeben sein.

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