vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiener VergnügungssteuerG § 6 Abs 6, § 14 Abs 2, § 17 Abs 3: Die Abmeldung setzt eine wirksame Anmeldung voraus; die Weiterentrichtungspflicht endet mit der Kenntnis der Behörde, daß der Apparat vom Steuerpflichtigen nicht mehr gehalten wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 120 Heft 5 v. 1.3.1997

§ 6 Abs 6 Wr VergnügungssteuerG 1987 idF LGBl 1988/40

§ 14 Abs 2 Wr VergnügungssteuerG 1987 idF LGBl 1988/40

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!