Oberösterreichisches Tourismusgesetz § 37 Abs 1 Z 2: Die Dauervermietung von Geschäftsräumlichkeiten ist nicht von der Beitragspflicht ausgenommen und ist nicht durch verfassungskonforme Interpretation der befreiten Dauervermietung von Wohnungen gleichzustellen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 117 Heft 5 v. 1.3.1997