vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steiermärkisches KanalabgabenG §§ 2, 4: Der Kanalisationsbeitrag ist ein einmaliger Beitrag für die Kosten der Kanalerrichtung, der nicht im Verhältnis zu den Abwässern des anzuschließenden Objektes stehen muß

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 118 Heft 5 v. 1.3.1997

Die Zuständigkeiten hinsichtlich der in der BauO enthaltenen abgabenrechtlichen Regelungen richten sich nach der LAO; unterschiedlicher Begriff des Bauplatzes in der BauO und der Innsbrucker Gehsteigabgabe; anrechnungsbegründend sind nur Beitragspflichten, deren Ermittlungsgrundlage die Baumasse war Innsbrucker GehsteigabgabeG § 2: Die Gehsteigabgabe ist ein Interessentenbeitrag, dessen Aufteilung nicht nach den Vorteilen erfolgen muß, die den Abgabepflichtigen erwachsen die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind; auf den Betrieb bzw das Halten in öffentlichen Räumen kommt es nicht an

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!