StGB § 32 Abs 2, § 33 Z 1, FinStrG §§ 22, 23 Abs 2: Bei Zusammentreffen eines Kridavergehens mit zwei Finanzvergehen dürfen die Abgabenhinterziehungen nicht als Erschwerungsgrund gewertet werden (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot)
Erkenntnisse des OGHÖStZB 1997, 70 Heft 3 v. 1.2.1997