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Oberösterreichisches InteressentenbeiträgeG § 1, KanalgebührenO Reichenau im Mühlkreis § 1: Voraussetzung für das Entstehen des Abgabenanspruches ist das Inkrafttreten der den Abgabenanspruch regelnden Bestimmung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 69 Heft 3 v. 1.2.1997

(Beschluß der Kanalgebührenordnung durch die Gemeindevertretung); der Anschluß an das Kanalnetz ist erfolgt, wenn eine unmittelbare Verbindung mit der Kläranlage besteht

§ 1 Oö InteressentenbeiträgeG, LGBl 1958/28, idF LGBl 1973/57

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