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Niederösterreichisches FremdenverkehrsG 1973 § 7 Abs 5 lit f, § 15, Niederösterreichisches FremdenverkehrsG 1950 § 16, OrtstaxenO Ramsau/Hainfeld, F-VG § 8 Abs 5, § 8 Abs 6:

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 68 Heft 3 v. 1.2.1997

Die Ortstaxenverordnung verlor durch die Änderung des Ermächtigungsgesetzes nicht ihre Geltung; im Falle einer Ermächtigung zur Erhebung bestimmter Abgaben kann die Gemeindeverordnung auch weitere Ausnahmen von der Abgabepflicht normieren, sofern dadurch nicht in die wesentlichen Merkmale der Abgabe eingegriffen wird

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