Steiermärkisches LustbarkeitsabgabezuschlagsG § 3, LAO §§ 47, 48: Nach Aufhebung des LustbarkeitsabgabezuschlagsG durch den VfGH ist die Gemeinde zur Entscheidung über die Festsetzung sowie Rückzahlung der Kriegsopferzuschläge unzuständig
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 69 Heft 3 v. 1.2.1997