im Hinblick auf die zumutbaren Dispositionsmöglichkeiten zur Vermeidung der Rechtsfolgen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen Verletzung des Vertrauensschutzes
Art II Z 2 Stmk GrundsteuerbefreiungsG-Nov 1984, LGBl 53
im Hinblick auf die zumutbaren Dispositionsmöglichkeiten zur Vermeidung der Rechtsfolgen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen Verletzung des Vertrauensschutzes
Art II Z 2 Stmk GrundsteuerbefreiungsG-Nov 1984, LGBl 53