die Verkürzung der Parkgebühr durch wiederholtes Abstellen von Fahrzeugen und Nichtentrichtung der Abgabe ist kein Dauerdelikt
§ 7 ParkgebührenG der Stadt Salzburg idF LGBl 1990/67
die Verkürzung der Parkgebühr durch wiederholtes Abstellen von Fahrzeugen und Nichtentrichtung der Abgabe ist kein Dauerdelikt
§ 7 ParkgebührenG der Stadt Salzburg idF LGBl 1990/67