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Salzburger FremdenverkehrsG § 36 Abs 2: Bausparkassen haben ein mittelbares Interesse am Fremdenverkehr, weil der für die Spartätigkeit essen­tielle Wohlstand auch durch florierenden Fremdenverkehr gewährleistet wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 69 Heft 3 v. 1.2.1997

§ 36 Abs 2 letzter Satz Sbg FremdenverkehrsG, LGBl 1985/94

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