Salzburger FremdenverkehrsG § 36 Abs 2: Bausparkassen haben ein mittelbares Interesse am Fremdenverkehr, weil der für die Spartätigkeit essentielle Wohlstand auch durch florierenden Fremdenverkehr gewährleistet wird
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 69 Heft 3 v. 1.2.1997