eine Änderung des Bezugsrechts hinsichtlich der Versicherungsleistung zugunsten des Kreditgebers ist hingegen als Verpfändung begünstigungsschädlich
§ 18 Abs 4 Z 1 EStG 1988
eine Änderung des Bezugsrechts hinsichtlich der Versicherungsleistung zugunsten des Kreditgebers ist hingegen als Verpfändung begünstigungsschädlich
§ 18 Abs 4 Z 1 EStG 1988