EStG § 16: Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht privat veranlaßt, wenn der Steuerpflichtige mit seiner Gattin bereits vor der Begründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort in eheähnlicher Gemeinschaft lebte
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 46 Heft 3 v. 1.2.1997
und die Gattin am Familienwohnsitz Einkünfte von nicht untergeordneter Höhe erzielt