eine blaue Bodenmarkierung ist keine obligatorische Kundmachungsform, aus deren Fehlen auf eine Ausnahme von der Kurzparkzonenregelung geschlossen werden könnte
§ 25 Abs 2 StVO
eine blaue Bodenmarkierung ist keine obligatorische Kundmachungsform, aus deren Fehlen auf eine Ausnahme von der Kurzparkzonenregelung geschlossen werden könnte
§ 25 Abs 2 StVO