AVG §§ 71, 72; VwGG § 13 Abs 1 Z 2: Der VwGH hält an der Entscheidung des verstärkten Senates fest, wonach vor Zurückweisung einer verspäteten Berufung über den Wiedereinsetzungsantrag nicht entschieden werden muß
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 744 Heft 24 v. 15.12.1997