BAO § 124, § 131 Abs 1 Z 2, § 184; UStG § 18 Abs 2 Z 1: Eine Stockverrechnung entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, weil Anknüpfungspunkt nicht die erzielten Einnahmen, sondern innerbetriebliche Warenlieferungen sind
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 725 Heft 23 v. 1.12.1997