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BAO § 236: Eine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt un­geachtet des eigenen Wohnbedürfnisses und der Belastung einer Lie-genschaft mit einem Nutzungsrecht nicht vor,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 727 Heft 23 v. 1.12.1997

wenn der Abgabepflich-tige über Pensionseinkünfte, Barmittel und Liegenschaftsvermögen verfügt

§ 236 BAO

Verfügt ein StPfl über Pensionseinkünfte, Barmittel von ca 400.000 S und zwei Liegenschaften (deren EW beinahe den Betrag des Steuerrückstandes erreicht), so kann ungeachtet des eigenen Wohnbedürfnisses und der Tatsache, dass eine Liegenschaft mit einem Nutzungsrecht belastet ist, eine persönliche Unbilligkeit in der Abgabeneinhebung nicht gesehen werden.

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