FinStrG § 29 Abs 3 lit b: Eine Tat kann nicht nur durch die Finanzstrafbehörde, sondern auch die in den §§ 80 und 81 FinStrG genannten Behörden in einer die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ausschließenden Weise entdeckt werden
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 706 Heft 22 v. 15.11.1997