§ 9 BAO
§ 80 Abs 1 BAO
1. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können in einem Haftungsverfahren nicht mit Erfolg erhoben werden.
§ 9 BAO
§ 80 Abs 1 BAO
1. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können in einem Haftungsverfahren nicht mit Erfolg erhoben werden.