vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UStG § 4 Abs 1, § 10 Abs 2 Z 1: Die Lieferung von Lernunterlagen ist eine unselbständige Nebenleistung zur Erteilung von Fahrschulunterricht und unterliegt unabhängig davon dem Normalsteuersatz, ob sie im Preis für den Fahrschulkurs inkludiert sind

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 692 Heft 22 v. 15.11.1997

§ 4 Abs 1 UStG 1972

§ 10 Abs 2 Z 1 UStG 1972

Die Lieferung von Büchern und Skripten als Lernbehelf für den Fahrschulunterricht ist eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung, nämlich der Erteilung von Fahrschulunterricht. Es kommt daher einheitlich der Normalsteuersatz von 20 % zur Anwendung. Ob der Fahrschüler die Lernbehelfe verpflichtend erwerben muss und ob diese bereits im Preis für den Fahrschulkurs enthalten sind oder ob sie gesondert erworben werden müssen, ist für diese Beurteilung unmaßgeblich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!