§ 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG
Übernahme des Negativstandes eines Privatkontos des Veräußerers durch den Erwerber des Kommanditanteiles
§ 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG
Übernahme des Negativstandes eines Privatkontos des Veräußerers durch den Erwerber des Kommanditanteiles