AbgEO § 12 Abs 2, § 13; VVG § 3 Abs 1: Über Einwendungen, mit denen die Vollstreckbarkeit eines Strafbescheides des Magistrats Wien wegen Verkürzung der Getränkesteuer bestritten wird, ist vom UVS, nicht aber der Wiener Landesregierung zu entscheiden
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 676 Heft 21 v. 1.11.1997