Zinsen für Finanzierungsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die im Zuge einer Betriebsaufgabe in das Privatvermögen übernommen werden, sind keine nachträglichen Betriebsausgaben EStG § 32 Z 2: Die Minderung des Wertes einer Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung ist nur hinsichtlich jenes, im jeweiligen Jahr getilgten Teiles der Forderung nachträgliche Betriebsausgabe