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GGG TP 9 Anm 1: Alle Eingaben um Eintragung in das Grundbuch, auch Rechtsmittelschriften wie ein Rekurs gegen einen Beschluß des Grundbuchsgerichts als auch ein außerordentlicher Revisionsrekurs, unterliegen der Gerichtsgebühr

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 663 Heft 21 v. 1.11.1997

TP 9 Anm 1 GGG

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