die Unterstützung notleidender Klienten durch Kreditgewährung gehört nicht zu den beruflichen Obliegenheiten eines Rechtsanwaltes
§ 293b BAO
die Unterstützung notleidender Klienten durch Kreditgewährung gehört nicht zu den beruflichen Obliegenheiten eines Rechtsanwaltes
§ 293b BAO