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BAO § 293b: Eine offensichtliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn sie ohne nähere Untersuchungen im Rechtsbereich und ohne Ermittlungen im Tatsachenbereich erkennbar ist;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 635 Heft 20 v. 15.10.1997

die Unterstützung notleidender Klienten durch Kreditgewährung gehört nicht zu den beruflichen Obliegenheiten eines Rechtsanwaltes

§ 293b BAO

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