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Kärntner LAO § 73 Abs 2: Die Angabe der konkreten gesetzlichen Bestimmungen, die für die Abgabenvorschreibung herangezogen werden, ist kein Sprucherfordernis

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 638 Heft 20 v. 15.10.1997

§ 73 Abs 2 Krnt LAO 1991

§ 93 Abs 2 BAO

ebenso: 27. 1. 1997, 94/17/0347, 0348

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