ist keine steuerbefreite Personalverpflegung durch den Dienstgeber, auch wenn der Dienstgeber zustimmt und die Anschlüsse für Strom und Wasser zur Verfügung stellt
§ 3 lit d Oö Gemeinde-GetränkesteuerG, LGBl 1950/15
ist keine steuerbefreite Personalverpflegung durch den Dienstgeber, auch wenn der Dienstgeber zustimmt und die Anschlüsse für Strom und Wasser zur Verfügung stellt
§ 3 lit d Oö Gemeinde-GetränkesteuerG, LGBl 1950/15