unter der in der Verständigung über den ersten Zustellversuch zu bestimmenden Zeit ist nicht die Uhrzeit, sondern der Tag des zweiten Zustellversuches zu verstehen
§ 17 Abs 1 ZustellG
unter der in der Verständigung über den ersten Zustellversuch zu bestimmenden Zeit ist nicht die Uhrzeit, sondern der Tag des zweiten Zustellversuches zu verstehen
§ 17 Abs 1 ZustellG