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BAO §§ 9, 80, 90: Der Abschluß eines Mantelzessionsvertrages mit der Hausbank ist eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers, wenn er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einer Benachteiligung des Abgabengläubigers rechnen mußte;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 625 Heft 20 v. 15.10.1997

das Recht auf Akteneinsicht beinhaltet nicht den Anspruch auf Herstellung von Abschriften durch die Behörde

§ 9 BAO

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