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EStG § 10 Abs 3: Die Frage, ob die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern den ausschließlichen Betriebsgegenstand bildet, ist nur nach der tatsächlichen Geschäftsführung in der betreffenden Steuerperiode zu beurteilen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 620 Heft 20 v. 15.10.1997

bei Errichtung eines Gebäudes kommt es auf die Absicht zur künftigen Verwendung an, wobei die tatsächlichen Verhältnisse ein Indiz für diese Absicht darstellen

§ 10 Abs 3 EStG 1988

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