BAO § 188; EStG § 2 Abs 3 Z 2, § 23 Z 2: Keine Feststellung gemeinschaftlicher Einkünfte aus einer atypisch stillen Gesellschaft, wenn nur eine anfängliche Verlustzuweisung und bei Auflösung eine Beteiligung am Firmenwert vereinbart ist,
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 27 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997
daneben aber keine weiteren Gewinn- und Verlustzuweisungen erfolgen