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EStG § 16 Abs 3, § 33 Abs 5 und 6, § 42 Abs 2: Der Bezug eines im Ruhestand befindlichen Beamten stammt aus einem früheren Dienstverhältnis, sodaß der Pensionistenabsetzbetrag, nicht aber das Werbungskosten­pauschale zusteht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 11 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 16 Abs 3 EStG 1988

§ 33 Abs 5 und 6 EStG 1988

§ 42 Abs 2 EStG 1988

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