EStG § 16 Abs 3, § 33 Abs 5 und 6, § 42 Abs 2: Der Bezug eines im Ruhestand befindlichen Beamten stammt aus einem früheren Dienstverhältnis, sodaß der Pensionistenabsetzbetrag, nicht aber das Werbungskostenpauschale zusteht
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 11 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997