BAO § 236 Abs 1: Eine Abgabennachsicht kann ausgeschlossen sein, wenn jahrelang Erklärungspflichten verletzt wurden und die anderen Gläubiger nicht zu einer Nachsichtsgewährung bereit sind
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 31 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997