sodaß die Verwaltung eines nicht begünstigt errichteten Geschäftszentrums durch eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft als Hauptgeschäft steuerbefreit sein kann
§ 5 Z 10 (idF vor BGBl 1993/253) KStG 1988
sodaß die Verwaltung eines nicht begünstigt errichteten Geschäftszentrums durch eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft als Hauptgeschäft steuerbefreit sein kann
§ 5 Z 10 (idF vor BGBl 1993/253) KStG 1988