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KStG § 5 Z 10 (§ 6a Abs 1); WGG § 7: Die für Nebengeschäfte vorgesehene Schranke des Wohnnutzflächendrittels gilt nicht für Hauptgeschäfte,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 18 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

sodaß die Verwaltung eines nicht begünstigt errichteten Geschäftszentrums durch eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft als Hauptgeschäft steuerbefreit sein kann

§ 5 Z 10 (idF vor BGBl 1993/253) KStG 1988

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