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BAO § 303 Abs 4: Dem Finanzamt im Körperschaftsteuerverfahren einer GmbH bekannte Tatsachen können aus der Sicht des Einkommensteuerverfahrens der Gesellschafter neu hervorkommen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 604 Heft 19 v. 1.10.1997

§ 27 Abs 1 Z 1 EStG

Leitsatz siehe E 20. 11. 1996, 96/15/0015, 0016 (Seite 609 unten)

§ 303 Abs 4 BAO

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