trotz einer Einkommens- oder Vermögenssituation, bei der die Beschäftigung einer Haushaltshilfe üblich ist, außergewöhnliche Belastung sein
§ 106 Abs 4 EStG 1972
trotz einer Einkommens- oder Vermögenssituation, bei der die Beschäftigung einer Haushaltshilfe üblich ist, außergewöhnliche Belastung sein
§ 106 Abs 4 EStG 1972