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EStG § 6, § 23 Z 2: Ein Baukostenzuschuß des Komplementärs an eine KG zwecks Errichtung einer Kraftwerksanlage ist nicht aktivierungspflichtig sondern eine Einlage,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 598 Heft 19 v. 1.10.1997

wenn die Zurverfügungstellung dieser Mittel die wirtschaftlich gebotene Kapitalzufuhr ersetzt und die Stromerzeugung der Versorgung des Komplementärs dient

§ 10 Abs 3 und 9 EStG 1988

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