wenn die Zurverfügungstellung dieser Mittel die wirtschaftlich gebotene Kapitalzufuhr ersetzt und die Stromerzeugung der Versorgung des Komplementärs dient
§ 10 Abs 3 und 9 EStG 1988
wenn die Zurverfügungstellung dieser Mittel die wirtschaftlich gebotene Kapitalzufuhr ersetzt und die Stromerzeugung der Versorgung des Komplementärs dient
§ 10 Abs 3 und 9 EStG 1988