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BAO §§ 21, 24, 78: Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Hotel an Fruchtgenußberechtigte, die den Kauf finanzieren, die Hoteleinrichtung erwerben und das Hotel selbst bewirtschaften;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 556 Heft 18 v. 15.9.1997

eine Parteistellung im Abgabenverfahren des jeweils anderen Steuersubjektes wird nicht durch rechtliche oder wirtschaftliche Naheverhältnisse, wie sie zwischen Angehörigen bestehen, begründet

§ 21 BAO

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