wenn der Arzt im Krankenhaus sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger als auch selbständiger Arbeit erzielt; wird eine berufliche Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen und ist eine Nächtigung an diesem Dienstort erforderlich, so ist für den ersten Zeitraum von circa einer Woche auch ein Verpflegungsmehraufwand zu berücksichtigen